Baubiologisches Sachverständigen Büro
Dirk Herberg
Rosenheimshof 16
46485 Wesel

Telefon: 0281-2 06 24 35
E-Mail: info@baubiologie-herberg.de


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Gutachten und Bericht

Als Sachverständige erstellen wir gern ein Gutachten und/oder ein Ergebnisprotokoll für den behandelnden Mediziner oder Heilpraktiker.

Inhalt und Gerichtshaltigkeit

Für die Aufklärung und Auswertung von Schäden wird immer häufiger der Sachverstand eines Gutachters in Anspruch genommen. Die Aufgabe des Gutachters ist die tatsächliche Sachlage unparteiisch und objektiv aus fachlicher Sicht zu beschreiben. Ein Gutachten ist gerichtshaltig, wenn der Inhalt eines Gutachtens nachvollziehbar, logisch strukturiert und für den Laien verständlich erstellt worden ist.

Gerichtsgutachten vs. Privatgutachten

Ein Gerichtsgutachten wird vom Gericht zur Klärung eines Vorgangs oder Schadens beantragt. Ein Privatgutachten wird von Privatpersonen, Firmen oder anderen Institutionen in Auftrag gegeben. Die Gerichte sind angehalten den Inhalt von Privatgutachten zu Prüfen und im Rahmen der Rechtsfindung zu berücksichtigen.

Bericht

Jede Krankheit hat eine Ursache. Erst wenn krankheitsauslösende Faktoren erkannt und beseitigt wurden, kann eine ganzheitliche Therapie zum vollständigen Erfolg führen.

Eine baubiologische Untersuchung gibt Aufschluss über Umweltbelastungen. Physikalische Messungen zeigen die Höhe der Belastung durch Elektrosmog. Anhand unterschiedlicher Materialproben, Staub- oder Luftproben können vorhandene Schadstoffe und Wohngifte gefunden werden. Mikrobiologische Untersuchungen geben Aufschluss über vorhandene Schimmelpilze und Bakterien.

Dem behandelnden Mediziner dient die Kenntnis der vorhandenen Belastungen bei der Diagnose umweltbedingter Erkrankungen, ganz speziell bei undefinierten Beschwerdebildern. Nach einer erfolgreichen Entfernung der umweltbedingten Belastung kann der Arzt, Umweltmediziner oder Heilpraktiker eine ganzheitliche Therapie durchführen.




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